Jahresbeiträge der DAV Sektion Main-Spessart – gültig ab 2025
Jahresbeitrag*
Aufnahmegebühr**
A – Mitglied
75,00 EUR
5,00 EUR
B – Mitglied
37,50 EUR
5,00 EUR
C – Mitglied
20,00 EUR
0,00 EUR
Junior (19 – 25 Jahre)
35,00 EUR
5,00 EUR
Jugend (14 – 18 Jahre)
25,00 EUR
5,00 EUR
Kind (0 – 13 Jahre)
15,00 EUR
5,00 EUR
Familie
112,50 EUR
5,00 EUR
Familie AE
75,00 EUR
5,00 EUR
*Bei Eintritt ab 01.09. eines Jahres wird der Jahresbeitrag halbiert, die Aufnahmegebühr bleibt einmalig gleich.
**Bei Übertritt aus einer anderen Sektion entfällt die Aufnahmegebühr.
Die Aufnahme / Versicherungsschutz besteht erst nach Bezahlung der Aufnahmegebühr und des Jahresbeitrages. Der Mitgliedsbeitrag gilt unabhängig vom Eintrittsdatum immer für das gesamte laufende Kalenderjahr.
Der Austritt eines Mitgliedes ist bis zum 30. September schriftlich in der Geschäftsstelle mitzuteilen um zum Ende des laufenden Jahres wirksam zu werden.
Bitte helfen Sie uns Arbeit und Kosten zu sparen und erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung. Sie erhalten dann automatisch jedes Jahr Anfang Januar Ihre Mitgliedskarte zugeschickt. Sollte keine Einzugsermächtigung erteilt werden, müssen wir eine Verwaltungsgebühr von 5,00 € pro Jahr erheben.
Mitgliederkategorien
A – Mitglied
sind Mitglieder ab vollendetem 25. Lebensjahr, die keiner anderen Kategorie angehören. Sie bezahlen den vollen Mitgliedsbeitrag der Sektion.
B – Mitglied
auf Antrag kann der ermäßigte Beitrag eingeräumt werden: a) das Partnermitglied (Ehe-/Lebensparter/-innen) gehört derselben Sektion an, wie das A – Mitglied mit vollem Beitrag, es besteht eine identische Anschrift, der Mitgliedsbeitrag wird in einem Zahlungsvorgang beglichen b) Bergwacht, aktive Mitglieder der Bergwacht (mit entsprechender Bestätigung) c) Senioren-Mitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben (auf Antragstellung, bis 30.09.) d) Mitglieder mit Behinderung ab einem Grad der Behinderung von 50 %. (auf Antragstellung bis 30.09. mit Kopie des Schwerbehinderten-Ausweises)
C – Mitglied
a) sind Mitglieder, die als A – oder B – Mitglied oder als Junior einer anderen Sektion des DAV angehören oder b) wenn sie keine deutschen Staatsangehörigen sind und einer Sektion des OeAV oder des AVS angehören.
Junior
sind Mitglieder vom vollendeten 18. bis zum vollendetem 25. Lebensjahr.
Kinder/Jugend
sind Mitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs. Sie zahlen einen ermäßigten Beitrag. Ihre Mitgliederrechte sind nach Maßgabe der Sektionssatzung und der einschlägigen Bestimmungen des DAV beschränkt.
Familie
Familien, bei denen beide Elternteile und deren Kinder unter 18 Jahren derselben Sektion angehören, bezahlen einen Familienbeitrag. Auf Antrag gilt als Kind – im Sinne des Familienbeitrages – auch ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, wenn es wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.
Familie AE
Aleinerziehende, bei denen ein Elternteil und die Kinder unter 18 Jahren derselben Sektion angehören, bezahlen einen Familienbeitrag AE (auf Antrag Antragstellung bis 30.09. mit Nachweis Alleinerziehung)